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28. Mai 2014 Bayh & Fingerle

Sozialrecht

Pflegereform eingeleitet - mehr und flexiblere Leistungen

Die Bundesregierung hat am 28.05.2014 den Entwurf des „Pflegestärkungsgesetzes“ verabschiedet. Ab 2015 sollen die ersten Maßnahmen für bessere Pflegeleistungen gelten, 2017 sollen die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt werden.Mit dem neuen Gesetz hat die Bundesregierung die erste Stufe der Pflegereform auf den Weg gebracht. Die Leistungen für Pflegebedürftige sollen um 4% steigen und besser miteinander kombiniert werden, auch zur Entlastung pflegender Angehöriger. Damit Menschen länger zu Hause gepflegt werden können, sollen die Leistungen der Pflegeversicherung besser den Bedürfnissen angepasst werden. Kurzzeit- und Verhinderungspflege (z.B. bei Urlaub) sollen über ein gemeinsames Budget finanziert werden – und sind so flexibler einsetzbar: Wer beispielsweise nur wenig Kurzzeitpflege braucht, kann dafür mehr Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.Verhinderungspflege liegt vor, wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist; dann kann eine notwendige Ersatzpflege gewährt werden.In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum vollstationär in einem Pflegeheim aufgenommen. Dies kann in Krisensituationen und im Anschluss an eine stationäre Behandlung notwendig werden.Die Tagespflege wendet sich an Menschen, die tagsüber nicht in ihrer Wohnung versorgt und betreut werden können. Neben einer qualifizierten Pflege und gemeinsamen Mahlzeiten werden Aktivitäten zum Erhalt der Selbständigkeit in einer Tagespflegeeinrichtung angeboten.Die Nachtpflege schließlich ergänzt die häusliche Pflege, die Tagespflege und die Kurzzeitpflege. Das Angebot richtet sich an Menschen, die zum Beispiel unter Schlafstörungen leiden, demenziell erkrankt sind oder die abends nicht alleine sein möchten. Manchmal kann zusätzliche Tages- oder Nachtpflege notwendig sein. Zukünftig steht sie allen Pflegebedürftigen offen, auch Menschen mit Demenz in der Pflegestufe 0.Leistungen werden regelmäßig dynamisiertDie Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 2014 alle drei Jahre überprüft und im Folgejahr an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Das wurde in § 30 SGB XI festgelegt. Die Berechnungen haben für 2015 ergeben, dass die Leistungen um 4% steigen. Davon ausgenommen sind die 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz eingeführten Leistungen. Sie steigen lediglich um 2,67%.Das sollen Pflegebedürftige ab 01.01.2015 erhalten:Pflegebedürftige im Heim (stationäre Pflege):

ab 2015  zurzeit
Pflegestufe 1 1.064 Euro 1.023 Euro
Pflegestufe 2 1.330 Euro 1.279 Euro
Pflegestufe 3 1.612 Euro  1.550 Euro
als Härtefall anerkannt 1.995 Euro 1.918 Euro

Pflegesachleistung (ambulante Pflege):

ab 2015 zurzeit
Pflegestufe 1 1.468 Euro  450 Euro
Pflegestufe 2  1.144 Euro 1.100 Euro
Pflegestufe 3 1.612 Euro 1.550 Euro

Pflegegeld (Pflege durch Angehörige):

ab 2015 zurzeit
Pflegestufe 1 1.244 Euro 235 Euro
Pflegestufe 2 2.458 Euro 440 Euro
Pflegestufe 3 3.728 Euro 700 Euro

Geplant ist, dass alle Pflegebedürftigen für zusätzliche Betreuung und Hilfen mindestens 104 Euro im Monat erhalten. Bisher stand das nur Demenzkranken zu. Darüber hinaus sollen Pflegebedürftige die Hälfte der ambulanten Pflegesachleistungen für Fahr- und Begleitdienste, Einkäufe oder andere, sogenannte niedrigschwellige Angebote, umwandeln können.Damit pflegebedürftige Menschen länger in den eigenen vier Wänden bleiben können, muss oft die Wohnung entsprechend umgebaut werden. Dafür soll es bis zu 4.000 Euro Zuschuss geben – bisher waren es 2.500 Euro.Mehr Betreuungskräfte in HeimenPflegefachkräfte werden in Pflegeheimen von neuen Betreuungskräften unterstützt. Ihre Aufgabe ist es, die Bewohner bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen und beim Lesen zu unterstützen. Damit werden die Fachkräfte in der Pflege entlastet. Geplant ist, die Anzahl der Betreuungskräfte zu erhöhen. Hierzu wird der Betreuungsschlüssel von derzeit 1:24 auf 1:20 verbessert. Somit können künftig 45.000 Betreuungskräfte eingesetzt werden.Beiträge steigen mit AugenmaßUm die Leistungen in der Pflege zu verbessern, sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung in zwei Schritten steigen: In einem ersten Schritt – ab 2015 – um 0,3 Prozentpunkte. Davon werden 0,2 Prozentpunkte für bessere Leistungen und 0,1 Prozentpunkt für den Pflegevorsorgefonds verwendet.In einem zweiten Schritt, voraussichtlich ab 2017, sollen die Beiträge um weitere 0,2 Prozentpunkte auf dann insgesamt 2,55 Prozent steigen.Vorsorgefonds für stabile Beiträge in der ZukunftDie Menschen werden älter. Damit der Beitragssatz in der Pflegeversicherung auch für künftige Generationen möglichst stabil bleibt, wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Von 2015 bis 2033 sollen 0,1% der Beiträge der Pflegeversicherung in diesen Fonds fließen. Der gewählte Zeitraum ergibt sich daraus, dass 1959 bis 1967 deutlich mehr Menschen geboren wurden als davor und danach. Im Jahr 2034 erreicht der erste Jahrgang das 75. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt wird eine höhere Anzahl Pflegebedürftiger erwartet. Der Pflegevorsorgefonds wird von der Bundesbank verwaltet.Neuer Pflegebegriff kommtDas auf den Weg gebrachte Gesetz ist Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Pflegereform. Es soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.In einem zweiten Schritt, voraussichtlich ab 2017, soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Dann soll für die Begutachtung neu definiert werden, ob und wie viele Pflegeleistungen jemand bekommt. Der Expertenbeirat für die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit hat in seinem Bericht 2013 vorgeschlagen, die Zahl der Pflegestufen von drei auf fünf auszuweiten. Damit soll den Bedürfnissen von Demenzkranken besser gerecht werden. Neuer Maßstab soll der Grad der Selbstständigkeit sein.Zurzeit wird das neue Begutachtungsverfahren in zwei Modellprojekten bundesweit erprobt. Anfang 2015 sollen die Ergebnisse der Testphase vorliegen. Dann kann ein neues Pflegegesetz erarbeitet werden.(Quelle: JURIS)

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