01. Juni 2010
Sozialrecht
Die Transparenzberichte werden seit Jahresbeginn erstellt und im Internet veröffentlicht. Dies hat bundesweit eine Vielzahl von Gerichtsverfahren mit sehr unterschiedlichem Ausgang ausgelöst. Die betroffenen Rechtsfragen sind sehr umstritten, mit einer endgültigen Klärung ist voraussichtlich erst in einigen Jahren zu rechnen.In den beiden Verfahren vor dem LSG Berlin-Brandenburg beantragten jeweils ambulante Pflegedienste, die sich in den Transparenzberichten zu schlecht bewertet sahen (z.B. Note „mangelhaft“ bei „pflegerische Leistungen“), den Erlass einer einstweiligen Anordnung.Das LSG Berlin-Brandenburg hat die Veröffentlichung vorläufig untersagt.Für das Gericht war dabei von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Veröffentlichung von Bewertungen, die in etwa Schulnoten ähneln, einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste darstellt und in den vorliegenden Fällen auch sachlich fehlerhaft gewesen sein darf.Allerdings hat das Landessozialgericht seine vorläufigen Entscheidungen auf höchstens sechs Monate befristet. In dieser Zeit soll eine weitere Klärung durch die noch bei den Sozialgerichten anhängigen Klageverfahren erfolgen.