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15. Mai 2012 Peter Bayh

Stärkung des gemeinsamen Sorgerechts

Bei der Neuregelung des Sorgerechts für unverheiratete Eltern gibt es einen Durchbruch, der die Rechte lediger Väter stärkt.

Unverheiratete Paare erhalten bald einfacher und schneller das gemeinsame Sorgerecht. Bisher war dies nur möglich, wenn die Mutter das Sorgerecht verweigert.
Wenn die Mutter künftig zum gemeinsamen Sorgerecht Nein sagt, hat der Vater die Wahl, entweder direkt das Gericht anzurufen oder zunächst mit der Hilfe des Jugendamtes eine Einigung mit der Mutter herbeizuführen. Wenn die Mutter nicht zustimmt, entscheidet das Gericht.
Beschleunigtes Gerichtsverfahren
Vorgesehen ist ein neues beschleunigtes Verfahren, bei dem die Familiengerichte schriftlich – ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne Anhörung der Eltern – entscheiden sollen. Und zwar immer dann, wenn die Mutter zum Sorgerechtsantrag des Vaters nicht innerhalb von sechs Wochen Stellung nimmt, oder wenn ihre Ablehnungsgründe erkennbar nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben. Das Familiengericht soll immer dann dem Vater das Sorgerecht zusprechen, wenn nichts dagegen spricht.

Bisherige Regelung war verfassungswidrig
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte an, sie wolle nun rasch einen Gesetzentwurf vorlegen. Beim Sorgerecht für Kinder lediger Väter waren Union und FDP lange uneins. Im Juli 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder bekommen können. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, erklärten die Karlsruher Richter damals. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beanstandete dies.

Bevorzugung der Mutter verstößt gegen Diskriminierungsverbot
In einem Urteil vom Dezember 2009 hatten die Straßburger Richter das deutsche Kindschaftsrecht gerügt, das ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge. Dem Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Jedes dritte Kind in Deutschland unehelich
Zuletzt wurde in Deutschland etwa jedes dritte Kind nichtehelich geboren. 2010 kamen nach Angaben des Statistischen Bundesamts gut 225.000 Kinder außerhalb einer Ehe zur Welt. Noch zehn Jahre zuvor waren es knapp 184.000 oder 25 Prozent. Lediglich knapp die Hälfte der Eltern nichtehelicher Kinder hatte zuletzt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben. Die Neuregelung könnte somit für rund 100.000 Väter jährlich wichtig sein.

„Ein Erfolg für die Kinder“
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, sprach von einer ausgewogenen Regelung. Sie berücksichtige sowohl die Bedürfnisse der Mutter nach der Geburt als auch die Rechte des Vaters. „Dies ist vor allem ein Erfolg für die Kinder, die Vater und Mutter brauchen.“ Der FDP-Familienrechtsexperte Stephan Thomae sieht die Hürde beim Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht nun gesenkt.

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