10. Juni 2008
Steuerberaterverband
Mit einer Resolution zur Wahrung der Bürgerrechte und des Vertrauensverhältnisses zwischen Steuerberater und Mandant haben sich die Delegierten der Mitgliederversammlung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) am 06.06.2008 in Stuttgart an den Gesetzgeber gerichtet. In einer zweiten Resolution sprachen sich die Delegierten für Maßnahmen zur Vermeidung der kalten Progression aus.Besorgt äußerten sich die Delegierten im Hinblick auf eine zu befürchtende Aushöhlung der Berufsrechte der Steuerberater aus Anlass des verabschiedeten Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung. Dieses regelt nach Angaben des DStV die Rechte der Freien Berufe im Strafverfahren erstmals umfassend. Für Steuerberater und Rechtsanwälte, die nicht Strafverteidiger seien, sehe das Gesetz nur einen relativen Schutz vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen vor. Im Gegensatz dazu dürften Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger weiterhin vor Observationen sicher sein, moniert der Steuerberaterverein. Eine solche „Zwei-Klassen-Gesellschaft in den Freien Berufen“sei nicht akzeptabel. Der DStV kritisierte zudem, dass im Einzelfall bei Steuerberatern rechtswidrig erlangte Informationen in einem Strafprozess verwertet werden dürfen sollen.Weiterhin ermahnten die Delegierten den Gesetzgeber, auf inflationsbedingte Scheinzuwächse im Einkommen der Steuerpflichtigen zu verzichten. So würden die Bürger allein durch die fortschreitende Geldentwertung einem stetig wachsenden Steuerzugriff ausgesetzt, während die Tarifgrenzen unverändert blieben. Wenn sogar in absehbarer Zukunft Durchschnittsverdiener in den Spitzensteuersatz gelangten, sei die zumutbare Belastungsgrenze der Steuerzahler erreicht.