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17. Februar 2014 Bayh & Fingerle

Steuerrecht

Finanzgericht Köln: Spende an Papst nicht absetzbar

Weil der Vatikan weder der Europäischen Union noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, kann eine Spende an den Papst in Deutschland nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht gegen sein Urteil vom 15.01.2013 (Az.: 13 K 3735/10) die Revision zugelassen.

Scheck von 50.000 Euro an Papst übergeben

Geklagt hatte eine Steuerberatungs-GmbH, deren Geschäftsführer im Rahmen einer Generalaudienz Papst Benedikt XVI. persönlich einen Scheck über 50.000 Euro übergeben hatte. Hierfür erhielt die GmbH eine Spendenbescheinigung, die als Aussteller den «Staatssekretär seiner Heiligkeit» und als Ausstellungsort den Vatikan auswies. Die Spende sollte osteuropäischen Jugendlichen die Teilnahme am Weltjugendtag 2008 in Sydney ermöglichen. Das Finanzamt sah nicht die katholische Kirche Deutschland, sondern den Vatikanstaat als Empfänger der Zuwendung an und versagte den Spendenabzug.

FINANZGERICHT sieht keinen Verstoß gegen Kapitalverkehrssteuerfreiheit

Das FG Köln wies die hiergegen erhobene Klage ab. Er folgte nicht der Auffassung der Klägerin, wonach eine deutsche Untergliederung der katholischen Kirche als Spendenempfänger anzusehen sei. Eine Spende sei nach deutschem Recht nur dann steuerlich abziehbar, wenn der Empfänger eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle sei, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat belegen ist. Diese Voraussetzungen seien bei einer Spende unmittelbar an den Papst nicht erfüllt. Denn als Empfänger der Zuwendung kämen nur der Heilige Stuhl, der Vatikanstaat oder die katholische Weltkirche in Betracht, die allesamt im Vatikan ansässig seien. Der Vatikan gehöre aber weder der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum an. Auch verstoße die Versagung des Spendenabzugs nicht gegen die europarechtliche Regelung zur Kapitalverkehrssteuerfreiheit.

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