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19. März 2008 Bayh & Fingerle

Steuerrecht:

Urteil des BVerfG über Kassenbeiträge kann ab 2010 zu beachtlicher Entlastung führen

Das am 13.02.2008 gesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung kann sich nach Ansicht von Steuerfachleuten bei vielen Arbeitnehmern und Selbstständigen ab 2010 beachtlich auswirken. Diese Beiträge muss der Gesetzgeber künftig frei stellen, weil sie zum steuerlichen Existenzminimum gehören.
Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Bruttolohn im Monat müssten nach Berechnung des Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aufgrund des Urteils um rund 600 Euro im Jahr entlastet werden. Nach dem Urteil muss der Bundestag die Mindestabsicherung gegen Krankheits- und Pflegerisiken spätestens ab 2010 steuerlich frei stellen.

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