Kontakt

22. Dezember 2011 Bayh & Fingerle

Strafrecht

BGH bestätigt Haftstrafe für ehemaligen Ki.Ka-Manager

Wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue in 48 Fällen muss ein ehemaliger Herstellungsleiter des Kinderfernsehsenders Ki.Ka für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.12.2011 ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Erfurt bestätigt und die Revision des Mannes als unbegründet verworfen. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig.Ki.Ka ist ein Gemeinschaftsprogramm von ARD und ZDF unter der Federführung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Nach den Feststellungen des LG war der heute 44-jährige Angeklagte seit dem Jahr 1996 als angestellter Herstellungsleiter beim Kinderkanal tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte unter anderem die betriebswirtschaftliche Betreuung sämtlicher Programmproduktionen und sonstiger Betriebsvorgänge. Daneben war er berechtigt, in festgelegtem Umfang Aufträge an externe Produktionsdienstleister zu vergeben und Rechnungen anzuweisen; eine wirksame interne Überprüfung seiner Tätigkeit fand diesbezüglich praktisch nicht statt. Dies nutzte der Angeklagte im Zusammenwirken mit dem Geschäftsführer eines freien Produktionsunternehmens dazu aus, den MDR in einer Vielzahl von Fällen mittels von ihm an das Unternehmen erteilter fingierter Aufträge und entsprechender Scheinrechnungen zur Auszahlung von Beträgen im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich zu veranlassen, obwohl die abgerechneten Leistungen, wie der Angeklagte wusste, zu keinem Zeitpunkt erbracht worden waren.Im abgeurteilten Tatzeitraum, Oktober 2005 bis Oktober 2010, erzielte das Produktionsunternehmen auf diese Weise unberechtigte Einnahmen von insgesamt 4.622.836,04 Euro. Der Angeklagte nahm nach Begleichung der Scheinrechnungen durch den MDR einen Anteil von mindestens 40 Prozent der jeweiligen Rechnungssumme entgegen, den ihm der Geschäftsführer des Produktionsunternehmens in bar zukommen ließ. Das Geld verwendete der Angeklagte zu einem geringen Teil für seinen laufenden Lebensunterhalt. Den größten Teil setzte der an pathologischer Spielsucht leidende Angeklagte jedoch an Geldspielautomaten um.(Quelle: BECK-Online)

in News, Allgemein