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13. September 2016 Bayh & Fingerle

Strafrecht

Staatsanwalt zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
Weil er nach Überzeugung des Amtsgerichts Frankfurt a. M. eine Reihe von Straftaten begangen hat, ist ein vordem bei der Staatsanwaltschaft in Gießen tätiger Staatsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden. Zudem muss der Jurist 8.000 Euro an eine Polizeistiftung zahlen. Bleibt es bei diesem Urteil, kann er ggf. seine Laufbahn fortsetzen. Hingegen hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, gefordert. Eine solche Verurteilung hätte das Ende der Beamtenlaufbahn für den Staatsanwalt zur Folge.Das Gericht sah unter anderem Amtsmissbrauch, Beleidigung, Körperverletzung und den Missbrauch des Polizeinotrufs als erwiesen an. Der Mann hatte an die getrennt lebende Ehefrau eines Bekannten ein Schreiben mit dem Briefkopf der Staatsanwaltschaft verschickt, mit dem er die Herausgabe verschiedener Gegenstände verlangte, darunter Sportgerät. Ein dienstlicher Anlass bestand für das Schreiben nicht. Während eines Streits mit Türstehern einer Diskothek  hatte er unberechtigt den Polizeinotruf verwendet. In Gießen hatte der Staatsanwalt bei einer Verkehrskontrolle einen Beamten geschlagen und beleidigt. Er war stark angetrunken als Beifahrer unterwegs.Von seinen Dienstpflichten war der Jurist schon vor etwa einem Jahr suspendiert worden. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt hatte eine Bewährungsstrafe von 13 Monaten beantragt. Eine solche Strafe hätte die Entfernung aus dem Dienst zur Folge gehabt. Wenn die zehnmonatige, zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe rechtskräftig wird, wird das Disziplinarverfahren fortgeführt, Ausgang ungewiss. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt kann allerdings auch gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen, um die Verurteilung zu einer höheren Strafe weiterzuverfolgen.

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