05. Juni 2008
Strafverfolgung
Um den internationalen Terrorismus besser bekämpfen zu können, hat das Bundeskabinett am 04.06.2008 den Entwurf für ein neues BKA-Gesetz beschlossen. Die Befugnisse des Bundeskriminalamts sollen künftig auf Videoüberwachungen von Wohnungen und Abhören von Telefonen ausgeweitet werden. In engen Grenzen sind nach dem Gesetzentwurf auch Online-Durchsuchungen von Computern möglich.Die polizeiliche Gefahrenabwehr war bislang ausschließlich Sache der Länder. Der Gesetzgeber hatte im Zuge der Föderalismusreform dem BKA erstmals die Aufgabe übertragen, die Gefahren des internationalen Terrorismus abzuwehren. Der Entwurf gebe dem BKA dazu das notwendige Rüstzeug an die Hand, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Dabei werde den Ländern nichts von ihrer Zuständigkeit weggenommen. Für den nun vorliegenden Gesetzesentwurf habe man in die bereits bestehenden Gesetze der Länder geguckt, so der Innenminister. Die Befugnisse im BKA-Gesetz orientierten sich daher weitgehend an den Vorbildern der Polizeigesetze der Länder.Neu sei die Befugnis zur Online-Durchsuchung. Dem BKA solle gestattet werden, unter sehr eng umrissenen Voraussetzungen Daten aus informationstechnischen Systemen zu erheben. Dazu müsse der Präsident des BKA oder sein Stellvertreter einen Antrag stellen, der vom Gericht geprüft werde. Werde dem Antrag stattgegeben, würden zwei Beamte die Daten sichten. Sofern der Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betroffen sei, würden die Daten von einem Richter gelöscht und könnten nicht weiter verwertet werden.Der Entwurf halte sich an das Grundgesetz und stimme mit der Rechtssprechung des BVerfG überein, so das Bundesinnenministerium. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf dessen jüngste Entscheidungen. So seien im Entwurf neben spezifisch ausgestalteten Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung insbesondere Regelungen zum Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen und Benachrichtigungspflichten enthalten.