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10. November 2010 Bayh & Fingerle

Unfallschadenregulierung

Anwaltverein rät für Schadenabwicklung nach Verkehrsunfall zu Hinzuziehung eines Anwalts
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich am 10.11.2010 für die Hinzuziehung von Rechtsanwälten bei der Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall ausgesprochen. Eine entsprechende gemeinsame Erklärung der Verbände des Kfz-Gewerbes (ZDK, ZKF) und des Verbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) begrüßt der DAV. Denn das Schadenmanagement der Versicherer bedrohe nicht mehr nur den Geldbeutel der Geschädigten, sondern gefährde durch Dumpingtarife die sichere Fahrzeuginstandsetzung nach einem Unfall, betont der Verein.

Verkehrsrechtler beobachten, dass es zu immer mehr Kürzungen komme und Abwicklungs- und Instandsetzungsentscheidungen, die eigentlich in die Sphäre des Geschädigten gehörten, zunehmend von den Versicherern getroffen würden. Diese wählten häufig den für sie günstigsten, aber nicht immer angemessenen Weg, geben die Anwälte zu bedenken. Eine Hamburger Fachanwältin für Verkehrsrecht schätzt, dass der Geschädigte bei genauerer Kenntnis seiner Ansprüche und frühzeitiger Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht selten 20 bis 30 Prozent höheren Schadenersatz erhalten könnte. Auch Autohäuser und Werkstätten arbeiteten vor dem Hintergrund des Versicherungsdiktats oft genug nicht mehr auskömmlich. „Wenn der Preisdruck steigt, muss dies irgendwann Einfluss auf die Reparaturqualität haben und dann wird es gefährlich“, betonte die Expertin.Durch die frühe Einschaltung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts könnten regelmäßig eine Reihe von Sparversuchen der Versicherung auf Kosten des Geschädigten und der Werkstatt verhindert werden, so der DAV. Neben freier Werkstattwahl habe ein unverschuldet in einen Unfall geratener Verkehrsteilnehmer noch eine Vielzahl anderer Rechte, welche ihm im Wege der Schadenlenkung vorenthalten werden sollen. Diese Rechte machten sich „häufig genug monetär bemerkbar“, so der Anwaltverein.Die Anwaltskosten seien eine Schadensposition, die bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung tragen müsse, fügt die Verkehrsrechts-Anwältin hinzu: „Der Geschädigte muss grundsätzlich nichts zahlen“. Der Betroffene und sein Autohaus könnten durch die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts also nur gewinnen.

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