15. Februar 2013
Urheberrecht
Auf massenhaftes so genanntes Filesharing folgen massenhafte Abmahnungen. Mit dem Ziel, die Bundesregierung zum Handeln gegen die sogenannte „Abmahnabzocke“ zu zwingen, hat Nordrhein-Westfalen einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht. Zwar habe Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in dieser Legislaturperiode fünf Mal öffentlich angekündigt, dieses Problem kurzfristig zu lösen, bislang aber noch keine Taten folgen lassen, begründete Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty die Entscheidung seiner Landesregierung.Der wichtige Schutz des geistigen Eigentums gerate durch völlig überzogene Abmahnkosten in den Hintergrund, so Kutschaty weiter. Die Bundesjustizministerin hatte zuletzt einen Gesetzentwurf zur Abmahnzocke angekündigt, der am 06.02.2013 im Kabinett hätte beschlossen werden sollen. Auch diese fünfte Ankündigung sei allerdings ohne Ergebnis geblieben, so Kutschaty. Das Bundeskabinett habe sich an diesem Tag überhaupt nicht mit dem Thema befasst. Eine Begründung für die erneute Verschiebung habe die Bundesjustizministerin nicht gegeben.Die nordrhein-westfälische Landesregierung habe daher auf seinen Vorschlag beschlossen, in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 01.03.2013 einen Entschließungsantrag einzubringen, um den unstreitig bestehenden Abmahnmissbrauch einzudämmen, so Kutschaty weiter. „Leider müssen wir die Bundesregierung zum Handeln treiben. Denn die Bundesregierung schafft durch ihre Untätigkeit regelrecht ein Biotop für Abmahnwahnsinn in Deutschland!“Der Bundesverband der Verbraucherzentralen gehe aufgrund von Erhebungen von rund 220.000 Abmahnungen allein für das Jahr 2011 aus, so der Justizminister. Die geltend gemachten Gesamtforderungen sollen sich in diesem Zeitraum auf insgesamt rund 165 Millionen Euro belaufen haben. Die Verbraucherzentrale gehe weiter davon aus, dass jeder Verbraucher durchschnittlich 800 Euro für eine Abmahnung zahlen musste.(Quelle: BECK-Online)