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26. September 2007 Bayh & Fingerle

Urheberrecht

Bundesrat stimmt Gesetzesänderung zu

Der Bundesrat hat am 21.09.2007 dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts zugestimmt. Mit diesem Gesetz wird das Urheberrecht weiter an das digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten angepasst. Die – auch digitale – private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin erlaubt. Das Verbot, Kopien von offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen anzufertigen, wurde konkretisiert und ausdrücklich auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Dateien erweitert. Auf diese Weise soll die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst werden. Es bleibt auch bei dem Verbot, einen Kopierschutz zu knacken. Die Gesetzesnovelle erlaubt es öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven nunmehr, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zu zeigen. Neu ist auch, dass Bibliotheken – mit gewissen Einschränkungen – Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auf Bestellung anfertigen und versenden dürfen. Die Änderungen sollen Anfang 2008 in Kraft treten.

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