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20. März 2008 Bayh & Fingerle

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Datenschützer und Medien sehen sich gestärkt

Datenschützer sowie Medienverbände und -unternehmen haben die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung als Etappensieg gewertet.
Das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium werteten den Beschluss aber keinesfalls als Schlappe: Nach dem Votum der Verfassungsrichter sei die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor zulässig. Auch lasse das Gericht die Übermittlung dieser Daten an die Strafverfolgungsbehörden zu Zwecken der Strafverfolgung zu, so das Bundesjustizministerium. Geringfügige Einschränkungen gebe es lediglich bei der Verfolgung erheblicher Straftaten und solcher, die mittels Telekommunikation begangen worden seien. Uneingeschränkt zulässig bleibe die Verfolgung schwerer Straftaten. Insofern, so das Justizministerium, könnten die Strafverfolgungsbehörden voraussichtlich mit der Entscheidung des BVerfG „gut leben“.
Die Medienverbände und -unternehmen begrüßten den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts indes als Etappensieg für den Informantenschutz. Die Speicherung aller Telefon- und Handyverbindungen sowie Internetzugriffe über sechs Monate störe die auf Vertrauen basierende Beziehung zwischen Journalist und Informant und könne Quellen versiegen lassen. Damit werde ein seriöser, investigativer Journalismus, der auf eine vor äußeren Eingriffen geschützte Informationsbeschaffung angewiesen sei, im Kern getroffen.
Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, zeigte sich mit der BVerfG-Entscheidung „erstmal zufrieden“. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Karlsruher Richter auch bei der Entscheidung in der Hauptsache ihrer Linie treu bleiben werden.

DAV verweist erneut auf Unverhältnismäßigkeit der Datenspeicherung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sah sich durch das Urteil des BVerfG veranlasst, seine Kritik an der Vorratsdatenspeicherung zu erneuern. Die Speicherung sei unverhältnismäßig, da hiervon Millionen von Menschen betroffen seien, die sich überhaupt nicht verdächtig gemacht hätten, so DAV-Präsident Hartmut Kilger.

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