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13. März 2008 Bayh & Fingerle

Verbraucherrecht

Bundesjustizministerium veröffentlicht neue Muster für Belehrungen

Ab 01.04.2008 müssen Unternehmer die Belehrungen für ihre Kunden, wenn diese nicht Unternehmer und somit Verbraucher sind, über Widerrufs- und Rückgaberechte an neuen Mustern orientieren. Diese sind in der Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung enthalten, die am 12.03.2008 verkündet wurde.
In der Vergangenheit haben dem Ministerium zufolge Gerichte vereinzelt die Auffassung vertreten, die bislang geltenden Muster genügten nicht sämtlichen Anforderungen des BGB und seien deshalb unwirksam. Die Folge waren u.a. verstärkte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Unternehmen, welche die bisherigen Muster verwendet hätten.Das Muster kann auf der Seite des BMJ eingesehen werden: http://www.bmj.de/files/-/3052/BGB_Info_VO_120308.pdf

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