Kontakt

02. Dezember 2008 Bayh & Fingerle

Verbraucherschutz

Bundesrat fordert weitere Stärkung der Fahrgastrechte bei Zugverspätungen

Den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin zur Stärkung der Fahrgastrechte im Einsenbahnverkehr hat Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk (CSU) am 28.11.2008 im Bundesrat als ungenügend und enttäuschend bezeichnet, meldet das Bayerische Justizministerium. Insbesondere die Beschränkung auf den Bahnverkehr monierte Merk und forderte eine Ausdehnung auf andere Verkehrsmittel und den Nahverkehr. Zudem sei eine Informationspflicht gegenüber Fahrgästen bei Zugausfällen oder Verspätungen nötig.Bei Zugausfällen oder Verspätungen sei es für den Fahrgast besonders wichtig, über ergriffene Ersatzmaßnahmen und mögliche alternative Verkehrsverbindungen gerade auch im Nahverkehr informiert zu werden, so Merk. Zudem sei die in dem Gesetzentwurf vorgenommene Differenzierung zwischen Fern- und Nahverkehr nicht praxisgerecht, da die Grenzen in Flächenländern fließend seien. Teilweise würden dieselben Strecken sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr bedient. Hier führten unterschiedliche Regeln zwangsläufig zu willkürlichen Ergebnissen und zu einer für den Bürger undurchschaubaren Rechtslage.Der Bundesrat hat sich weiter dafür ausgesprochen, den Fahrgästen bereits ab einer 30-minütigen Verspätung ein Viertel ihres Fahrpreises zu erstatten. Bei einer einstündigen Verspätung sollen sie die Hälfte der Fahrtkosten erhalten. Der Regierungsentwurf sehe erst ab einer vollen Stunde Verspätung eine Kostenerstattung von 25 Prozent vor; bei einer zweistündigen Verspätung spricht er Bahnkunden 50 Prozent der Fahrtkosten zu. Darüber hinaus solle eine Regelung aufgenommen werden, nach der Entschädigungen bei Zeitfahrkarten berechnet werden. Zudem spricht sich der Bundesrat für eine erweiterte Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern aus. Schließlich kritisieren die Länder, dass die Bearbeitung von Beschwerden laut Regierungsentwurf den für die Bahnaufsicht jeweils zuständigen Behörden obliegt. Es bestehe weder ein inhaltlicher Zusammenhang zu dieser eigentlich technischen Aufsicht, noch machten regionale Besonderheiten eine solche Zuständigkeitsverteilung erforderlich. Stattdessen solle das Eisenbahn-Bundesamt einheitlich die Beschwerden bearbeiten. Auch die geplante Schlichtungsstelle sei bundeseinheitlich einzurichten. Um ihre Neutralität zu gewährleisten, müsse sie außerdem paritätisch mit Unternehmen und Verbraucherverbänden besetzt werden.

in News, Allgemein