29. April 2008
Verbraucherschutz
Die Bundesregierung hat am 23.04.2008 den Verbraucherpolitischen Bericht 2008 vorgelegt, der zu dem Ergebnis kommt, dass die Bundesregierung in vielen Bereichen des Verbraucherschutzes zahlreiche Aktivitäten ergriffen hat, um Verbraucher besser zu schützen und zu informieren. So seien Produkte heute gesünder, Kontrollen wirksamer und die Informationen dazu aussagekräftiger – und dies nicht nur bei Lebensmitteln.
Lebensmittel-, Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht mit neuer Struktur
Vor dem Hintergrund der Gammelfleisch-Skandale der letzten Zeit habe die Bundesregierung das nationale Lebensmittel-, Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht grundlegend neu strukturiert, heißt es im Bericht weiter. Unter anderem habe die Bundesregierung die Lebensmittelüberwachung modernisiert. Ein besseres Qualitätsmanagement schließe nun Kontroll- und Überwachungslücken und verschärfte EG-rechtliche und nationale Regelungen vermieden wirksamer als früher Schadstoffe und Rückstände in Lebens- und Futtermitteln.
Lebensmittelkennzeichnung als Grundlage der Information
Inzwischen gebe es auch Vorschriften, wie Lebensmittel zu kennzeichnen seien. Diese schützten Verbraucher vor Irreführung und Täuschung. Die Regelungen gälten europaweit. Zu den notwendigen Angaben zählten: Angabe des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers, Zutatenverzeichnis, Haltbarkeitsdatum, Füllmenge und Alkoholgehalt. Unter bestimmten Voraussetzungen müsse auch die Menge einzelner Zutaten angegeben sein. Die EU-Kommission habe zudem am 30.01.2008 einen Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung des allgemeinen Kennzeichnungsrechts für Lebensmittel vorgelegt.
Sicherheit bei Produkten und Dienstleistungen
Die EU arbeite an einem Gesamtkonzept für Produktsicherheit. Bei der CE-Kennzeichnung etwa bescheinige der Hersteller die Übereinstimmung seines Produkts mit einschlägigen europäischen Richtlinien. Die Bundesregierung habe sich jedoch dafür eingesetzt, dass auch freiwillige nationale Kennzeichen wie das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) weiterhin zulässig bleiben. Das Europäische Parlament habe in seiner Plenarsitzung im Februar 2008 diesem Anliegen zugestimmt. Damit gelte das GS-Zeichen weiter.
Schutz vor Wettbewerbsbeschränkungen und Preismissbrauch
Der Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sei ein weiterer Schwerpunkt der Verbraucherpolitik der Bundesregierung, heißt es in dem Bericht weiter. Von besonderer Bedeutung seien hier die Regelungen zum Schutz vor Wettbewerbsbeschränkungen. Um missbräuchlichen Preissetzungsstrategien in der Energieversorgung sowie im Lebensmittelhandel entgegen zu wirken, habe die Bundesregierung das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen novelliert. Zudem habe sie das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels auf den Weg gebracht. Mit den Verordnungen zur Grundversorgung und zum Netzanschluss bei Strom und Gas habe sich die Position der Verbraucher erheblich verbessert. So erleichtere die Netzanschlussverordnung den Wechsel zu einem anderen Energieanbieter.
Transparenz in der Telekommunikation
Ein weiterer Bereich mit Novellierungen sei das Telekommunikationsgesetz. Dadurch müssten zum Beispiel in der Werbung für zahlreiche Rufnummern die Preise gut lesbar und deutlich sichtbar angegeben sein. Die Preisansagepflicht sei über die (0)900er Rufnummern hinaus auf weitere Rufnummern, wie auf (0)137er Nummern, ausgeweitet worden.
Sicherheit bei Finanzdienstleistungen
Finanzdienstleistungen von Versicherungen über Kredite bis zur Altersvorsorge gewinnen nach Ansicht der Bundesregierung an Bedeutung. Die Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes habe hier die Rechtsstellung der Verbraucher ganz erheblich verbessert. Finanzanbieter müssten ihre Produkte nun wesentlich transparenter beschreiben. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher erarbeite die Bundesregierung auch die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung und die Verbraucherkreditrichtlinie.
Anspruch auf Informationen
Im Mai trete schließlich noch das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Es verpflichte die Behörden, grundsätzlich in wichtigen Fällen von sich aus an die Öffentlichkeit zu gehen. Das betreffe Gesundheitsgefahren, Verstöße gegen das Lebensmittelrecht, erhebliche Verbrauchertäuschungen, den Verkauf von Gammelfleisch oder wissenschaftliche Unsicherheiten. Darüber hinaus garantiere es jedem Bürger einen Anspruch auf Information in wichtigen Verbraucherfragen einheitlich und bundesweit.