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15. Februar 2008 Bayh & Fingerle

Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Entscheidung im März

Das Bundesverfassungsgericht will noch im März 2008 über die Eilanträge gegen die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten entscheiden. Das gab Präsident Hans-Jürgen Papier am Abend des 13.02.2008 bei der Jahrespressekonferenz seines Gerichts in Karlsruhe bekannt. Einen genaueren Termin konnte er noch nicht nennen.Gegen die seit Jahresanfang geltende Speicherpflicht, die für Verbindungsdaten, nicht aber für Inhalte gilt, hatten die FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie acht weitere, vom Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretene Kläger Verfassungsbeschwerde eingelegt. Inzwischen haben auch Abgeordnete der Grünen das auf eine EU-Richtlinie zurückgehende Gesetz in Karlsruhe angegriffen.

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