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05. August 2015 Bayh & Fingerle

Verfassungsrecht

Deutscher Anwaltverein gegen Abschaffung der Weisungsbefugnis des Bundesjustizministers gegenüber Bundesanwaltschaft

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich in die aktuelle Diskussion um die Weisungsbefugnis des Bundesjustizministers gegenüber der Bundesanwaltschaft eingeschaltet. Er lehnt eine Abschaffung des Weisungsrechts wegen verfassungsrechtlicher Hindernisse ab. Die Staatsanwaltschaften bedürften der parlamentarischen Kontrolle, betont der DAV am 05.08.2015.“Gemäß der Gewaltenteilung ist die Staatsanwaltschaft der Exekutive zuzurechnen und nicht der Judikative“, erläutert DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. Als Bestandteil der Exekutive müsse die Staatsanwaltschaft den Weisungen der Landesjustizverwaltung unterliegen. Dies folge aus dem Grundsatz des demokratischen Rechtsstaates. „Wir dürfen nicht vergessen, die Exekutive wird dabei durch das Parlament kontrolliert“, so Schellenberg weiter. Die Fachminister trügen die parlamentarische Verantwortung für ihre Ressourcen. Andernfalls drohe eine nicht zu akzeptierende „Demokratielücke“, so der DAV-Präsident.Es müsse jemand gegenüber dem Parlament die Verantwortung für Maßnahmen und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft tragen. Und dies seien die Justizminister, so Schellenberg. Eine nicht weisungsgebundene Staatsanwaltschaft würde einen parlamentarisch nicht kontrollierten Teil der Exekutive darstellen. Dies sei dem System der parlamentarischen Demokratie fremd. Insbesondere sei eine Staatsanwaltschaft kein unabhängiges Gericht, sondern bedürfe als Teil der Exekutive der Kontrolle. Andere Pläne würden zu einem Machtzuwachs bei gleichzeitigem Kontrollverlust führen.(Quelle: BECK-Online)

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