24. September 2009
Vergabe öffentlicher Aufträge und Arbeitsbedingungen
Das land Berlin will künftig öffentliche Aufträge an bietende Unternehmen nur vergeben, wenn eine Mindestentlohnung von 7,50 Euro an das eingesetzte Personal gezahlt wird und darüber hinaus die tarifrechtlichen Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz beachtet werden. Dazu hat der Senat hat einen von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) vorgelegten Entwurf eines Ausschreibungs- und Vergabegesetzes nach eigenen Angaben vom 22.09.2009 zur Kenntnis genommen. Der Gesetzentwurf, der nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im April 2008 ausgesetzt worden war, wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.Der Europäische Gerichtshof hatte mit Urteil vom 03.04.2008 entschieden, dass eine innerstaatliche gesetzliche Regelung europäischem Recht grundsätzlich wiederspricht, wenn mit ihr dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe von Bauleistungen nur an solche Unternehmen vorgeschrieben wird, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen.Der Gesetzentwurf berücksichtigt laut Senat die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes. Mit dem neuen Vergabegesetz übernehme Berlin bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Wahrung sozialer und ökologischer Mindeststandards und beim Kampf gegen Sozialdumping, erklärte Senator Wolf. Durch allgemeine und transparente Mindestentgeltregelungen könnten die derzeit bestehenden starken Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen maßgeblich reduziert werden. Außerdem enthalte das Gesetz die Pflicht zur umweltfreundlichen Beschaffung und zur ausschließlichen Beschaffung von Waren, die unter Beachtung der Kernarbeitsnormen der ILO (International Labour Organisation) hergestellt worden seien.