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13. Juli 2010 Bayh & Fingerle

Verkehrsrecht

Bundestag verabschiedet Gesetz zu Vollstreckung EU-ausländischer Geldbußen im Inland
Autofahrer, die sich im EU-Ausland einen Strafzettel einhandeln, müssen künftig damit rechnen, dass der ausländische Bußgeldbescheid auch in Deutschland vollstreckt wird. Das gilt nach einem vom Bundestag am 08.07.2010 verabschiedeten Gesetz zumindest dann, wenn das Bußgeld mehr als 70 Euro beträgt. Dieser Grenzwert ist schnell überschritten, da im Ausland oft viel höhere Bußgelder verhängt werden als in Deutschland. Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Bundesregierung zurückgeht und auch Geldstrafen umfasst, muss jetzt noch vom Bundesrat abgesegnet werden. Es soll dann voraussichtlich im Oktober oder November 2010 in Kraft treten, wie ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am 09.07.2010 sagte.

Ausgeschlossen ist nach Angaben des Bundesjustizministeriums, dass sich Autofahrer mit fremdsprachigen Bußgeldbescheiden herumschlagen oder ihren Einspruch auf Finnisch oder Ungarisch formulieren müssen. Alle Staaten seien verpflichtet, dem Verkehrssünder Bußgeldbescheide in einer für ihn „verständlichen Sprache“ abzufassen – und das sei in der Regel die Muttersprache des Betroffenen, sagte Ministeriumssprecher Ulrich Staudigl. Für die Vollstreckung sei zudem das Bundesamt für Justiz zuständig. Und bei fremdsprachigen „Knöllchen“ müsse die Bonner Behörde die Vollstreckung verweigern.Vor der Abstimmung im Bundestagsplenum war der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ im Rechtsausschuss von der SPD-Fraktion heftig angegriffen worden. Der Entwurf leide an „grundsätzlichen Mängeln“, weshalb er von der Tagesordnung in dieser Woche genommen werden müsste, forderten die Sozialdemokraten vor der Abstimmung. Ein Sachverständiger habe in einem Berichterstattergespräch deutlich gemacht, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz aufheben werde. Die Union war gegenteiliger Meinung. Drei Sachverständige hätten den Entwurf gebilligt, lediglich einer habe Bedenken geltend gemacht.

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