13. Juli 2010
Verkehrsrecht
Ausgeschlossen ist nach Angaben des Bundesjustizministeriums, dass sich Autofahrer mit fremdsprachigen Bußgeldbescheiden herumschlagen oder ihren Einspruch auf Finnisch oder Ungarisch formulieren müssen. Alle Staaten seien verpflichtet, dem Verkehrssünder Bußgeldbescheide in einer für ihn „verständlichen Sprache“ abzufassen – und das sei in der Regel die Muttersprache des Betroffenen, sagte Ministeriumssprecher Ulrich Staudigl. Für die Vollstreckung sei zudem das Bundesamt für Justiz zuständig. Und bei fremdsprachigen „Knöllchen“ müsse die Bonner Behörde die Vollstreckung verweigern.Vor der Abstimmung im Bundestagsplenum war der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ im Rechtsausschuss von der SPD-Fraktion heftig angegriffen worden. Der Entwurf leide an „grundsätzlichen Mängeln“, weshalb er von der Tagesordnung in dieser Woche genommen werden müsste, forderten die Sozialdemokraten vor der Abstimmung. Ein Sachverständiger habe in einem Berichterstattergespräch deutlich gemacht, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz aufheben werde. Die Union war gegenteiliger Meinung. Drei Sachverständige hätten den Entwurf gebilligt, lediglich einer habe Bedenken geltend gemacht.