29. Februar 2012
Verkehrsrecht
Eine Neuregelung des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters soll für mehr Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen sorgen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat am 28.02.2012 in Berlin die Eckpunkte vorgestellt. Danach sollen Verkehrszentralregister und Punktesystem „einfacher, gerechter und transparenter“ werden. Ein konkreter Gesetzentwurf für das geplante „Fahreignungsregister“ liegt noch nicht vor.Künftig sollen nur noch die Verstöße erfasst werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind. So könne die Fahreignung derjenigen, die unbelehrbar und wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstoßen, bewertet und registriert werden. Diesen Fahrern werde zu einem bestimmten Zeitpunkt die Fahrerlaubnis entzogen, um die Allgemeinheit vor ihnen zu schützen, so Ramsauer.Ein Punkte-Tacho soll laut Bundesverkehrsministerium die Stufen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems zeigen: Vormerkung (grüner Bereich, 1 bis 3 Punkte), Ermahnung (gelber Bereich, 4 bis 5 Punkte), Verwarnung (roter Bereich, 6 bis 7 Punkte), Entzug (schwarzer Bereich, 8 Punkte). Es soll nur noch zwei Punktekategorien geben, nämlich schwere Verstöße (1 Punkt) und besonders schwere Verstöße (2 Punkte). Klare und feste Tilgungsregeln sollen dafür sorgen, dass die Betroffenen wissen, wann der eingetragene Verstoß wieder getilgt wird.Zur Übertragung des bestehenden Punkteregisters in das neue System sagte Ramsauer: „Die alten Punkte werden in das neue System überführt. Niemand wird dabei besser oder schlechter gestellt“. Die jeweils erreichte Maßnahmenstufe werde in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übernommen. Eine Generalamnestie, also einen Punkteerlass und damit einen „Freibrief für Raser oder Alkoholfahrer“ werde es nicht geben, stellte der Minister klar.