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05. Juli 2013 Bayh & Fingerle

Verkehrsrecht

Bundesrat stimmt Änderungen zu

Der Bundesrat hat am 05.07.2013 dem Gesetz zur Reform des Verkehrszentralregisters und weiteren wichtigen Verbesserungen für Verkehrsteilnehmer zugestimmt.Das Gesetz sorgt unter anderem für eine Verbesserung der Transparenz durch vereinfachte Tilgungsregelungen für die Verkehrssünder-Punkte. Zudem gestaltet es das bisherige Punktesystem insgesamt verständlicher und einfacher. Zukünftig sind maximal nur noch drei Punkte – bisher sieben – pro Regelverstoß möglich. Allerdings wird die Fahrerlaubnis bereits bei acht statt bisher 18 Punkten zu entzogen.Die Länder hatten zu dem ursprünglichen Beschluss des Bundestages am 07.06.2013 den Vermittlungsausschuss angerufen, um insbesondere Änderungen im Zusammenhang mit den neu konzipierten Fahreignungsseminaren zu erreichen. Der Ausschuss beschloss am 26.06.2013 einen Einigungsvorschlag, der das Anliegen der Länder aufgriff. Die Seminarteilnahme erfolgt nunmehr ausschließlich freiwillig. Die Verkehrssünder können damit nur noch einen Punkt abbauen.Nach der Reform des Bußgeldrechts auf diesem Gebiet und des Verkehrszentralregisters soll es, je nach Schwere des Vergehens, statt der bisher ein bis sieben möglichen Punkte nur noch bis zu drei Punkten geben:

  • einen Punkt für „schwere Verstöße“ – wie das Telefonieren mit dem Handy am Steuer,
  • zwei Punkte für „besonders schwere Verstöße“ – wie das Überfahren roter Ampeln,
  • drei Punkte für „Straftaten“ – wie Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer.

Jeder Eintrag verjährt für sich: schwere Verstöße nach zweieinhalb, besonders schwere Verstöße nach fünf und Straftaten nach zehn Jahren.Der Führerschein wird nach acht statt bisher achtzehn Punkten entzogen. Bei vier Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung. Wer sechs oder sieben Punkte angesammelt hat, muss innerhalb von drei Monaten ein Fahreignungsseminar absolvieren.Verkehrssünder, die nach neuem Recht nicht mehr als fünf Punkte haben, können durch freiwillige Teilnahme an einem Seminar einen Punkt abbauen. Ein freiwilliger Punkteabbau ist nur einmal in fünf Jahren möglich.Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind, sollen nicht mehr mit Punkten geahndet werden. Stattdessen steigen die Bußgelder für Verstöße wie das Parken an Feuerwehrzufahrten und das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone. Die „alten“ Punkte für solche Verstöße sollen gelöscht werden. Alle anderen Punkte werden auf das neue System umgestellt. Die Reform soll voraussichtlich zum 01.05.2014 in Kraft treten.Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet werden.Bundesweit können ab 01.01.2015 Kfz.-Kennzeichen „mitgenommen“ werden. Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. 2012 sind rund 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk gewechselt.Kraftfahrzeuge sollen zukünftig über das Internet abgemeldet werden können. Mit der Neuregelung wird der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen getan. Ab Anfang 2015 können Fahrzeuge über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde mithilfe von Sicherheitscodes (auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein) und des neuen Personalausweises abgemeldet werden. Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen. Weitere internetbasierte Zulassungsverfahren, etwa beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, erfordern umfangreichere technische und verwaltungsinterne Umstellungen. Über diese soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.Der Bundesrat hat ferner den elektronischen Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten über das Kraftfahrt-Bundesamt beschlossen. Dadurch wird die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten ermöglicht und die Durchsetzung der Sanktionen gewährleistet. Die Halterdaten dürfen ausschließlich dazu benutzt werden, den für den Verstoß verantwortlichen Fahrer zu ermitteln – gemäß dem Grundsatz: Keine Strafe ohne Schuld.

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