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22. Januar 2010 Bayh & Fingerle

Versicherer verklagt Bundesbank auf Einrichtung eines Girokontos

Der Versicherer Talanx hat die Deutsche Bundesbank auf Eröffnung eines Girokontos verklagt. Dies berichtet die Zeitung «Financial Times Deutschland» (FTD) am 19.01.2010 auf ihren Internetseiten. Ein Sprecher des Konzerns habe mit Blick auf die Lehmann-Pleite gesagt, «nur ein Konto bei der Bundesbank ist wirklich insolvenzsicher». Nach Angaben der FTD hatte die Bundesbank den Kontoeröffnungsantrag des […]
Der Versicherer Talanx hat die Deutsche Bundesbank auf Eröffnung eines Girokontos verklagt. Dies berichtet die Zeitung «Financial Times Deutschland» (FTD) am 19.01.2010 auf ihren Internetseiten. Ein Sprecher des Konzerns habe mit Blick auf die Lehmann-Pleite gesagt, «nur ein Konto bei der Bundesbank ist wirklich insolvenzsicher». Nach Angaben der FTD hatte die Bundesbank den Kontoeröffnungsantrag des Versicherers mit der Begründung abgelehnt, sie führe grundsätzlich keine Konten für Wirtschaftsunternehmen. Das Verfahren beginnt am 11.02.2010 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Experten erwarten laut FTD einen langwierigen Rechtsstreit.

Talanx hält Einlagensicherungsfonds der privaten Banken für unzureichend

Nach Auffassung von Talanx ist der Einlagensicherungsfonds des privaten Bundesverbands deutscher Banken, über den Kundeneinlagen der privaten Banken in der Regel – zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung – abgesichert werden, «völlig unzureichend». Dies hätten einem Konzernsprecher zufolge Probleme des Fonds nach der Pleite der deutschen Tochter von Lehman Brothers während der Finanzkrise gezeigt. Der Einlagensicherungsfonds entschädigte Lehman-Kunden mit Hilfe einer Garantie des Rettungsfonds Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin).

Versicherer moniert «erheblichen Wettbewerbsnachteil» gegenüber Banken

Wie die FTD weiter schreibt, beklagt der Versicherer außerdem einen «erheblichen Wettbewerbsnachteil» der Versicherungsbranche gegenüber den Banken und verlangt deshalb gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle großen Finanzinstitute. Anders als Versicherer, Industrieunternehmen und Privatleute dürften Geschäftsbanken Konten bei der Bundesbank führen, erläutert die FTD. Daneben komme dieses Privileg nur Behörden, Sozialversicherungsträgern und Bundesbankmitarbeitern zu.

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