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04. März 2008 Bayh & Fingerle

Vorratsdatenspeicherung

"Massenverfassungsbeschwerde" eingereicht

Mit einer „Massenverfassungsbeschwerde“ wollen zehntausende Betroffene die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten in Karlsruhe zu Fall bringen. Am 29.02.2008 reichten engagierte Bürger zwölf Kisten mit einem Beschwerdeschriftsatz sowie 34.443 Vollmachten beim Bundesverfassungsgericht ein. Aus ihrer Sicht verletzt die sechsmonatige Pflicht zur Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten – Inhalte sind davon nicht betroffen – den Datenschutz. Laut „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ ist dies die zahlenmäßig größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte.
Den Verfassungsrichtern liegen bereits mehrere Klagen gegen die seit Jahresanfang geltende Regelung vor. Die FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger haben mit elf weiteren Klägern – darunter Politiker, Juristen und Journalisten – einen eigenen Antrag eingereicht. Zudem haben die meisten Mitglieder der Grünen-Bundestagsfraktion Organklage sowie Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik – juristischer Vertreter der schon seit Monaten medienwirksam angekündigten Massenbeschwerde – hatte zu Jahresanfang acht Beschwerden eingereicht und zusätzlich einen Eilantrag gestellt, über den der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts noch im März entscheiden will.
Burkhard Hirsch, der unabhängig vom „Arbeitskreis“ klagt und selbst keinen Eilantrag eingereicht hat, sieht seine verfassungsrechtliche Kritik an der Datenspeicherung durch das jüngste Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung bestätigt. Danach müsse ein gravierender Grundrechtseingriff immer durch eine konkrete Gefahr gerechtfertigt sein, eine allgemeine Gefährdungslage genüge dafür nicht.

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