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02. Januar 2008 Bayh & Fingerle

Vorratsdatenspeicherung

Verfassungsbeschwerde eingereicht

Etwa 30.000 Bürger unterstützen die am 31.12.2007 eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetdaten. Wann sich das oberste deutsche Gericht damit befassen wird ist noch offen. Das Gesetz ist seit dem Jahreswechsel in Kraft. Es werden nun alle Verbindungen über Festnetz, Handy und E-Mail über sechs Monate gespeichert, nicht jedoch die Inhalte der Kommunikation.Telekommunikationsdienstleister müssen für diesen Zeitraum Rufnummer, Uhrzeit und Datum einer Verbindung vorrätig halten, bei Handys auch den Standort zu Gesprächsbeginn. Ebenso werden Verbindungsdaten zu SMS-Kurznachrichten, zur Internet-Nutzung und E-Mails gespeichert. Polizei und Staatsanwaltschaft können die Daten zur Aufklärung konkreter Straftaten und nur aufgrund einer richterlichen Anordnung verlangen.Das Neue: Bislang durften Daten ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat in Deutschland nur für Abrechnungszwecke oder mit Zustimmung der Kunden gespeichert werden.Die jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht eingereichte Beschwerdeschrift umfasst mehr als 150 Seiten und wendet sich vor allem gegen die „verdachtslose Überwachung“.Zahlreiche Berufsverbände wie die Bundesrechtsanwaltskammer hatten massive Bedenken angemeldet. Auch die Opposition ist gegen einen Teil der neuen Regelungen. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) sprach z.B. von einer „schleichenden Entwicklung hin zu einem Überwachungsstaat“.

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