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15. Juni 2012 Bayh & Fingerle

Waffenrecht

Bundesrat stimmt Nationalem Waffenregister zu

Der Bundesrat hat am 15.06.2012 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters in der Fassung des Bundestagsbeschlusses zugestimmt. In dem zentralen Register werden künftig Daten insbesondere zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen und ihren Erwerbern, Besitzern und Überlassern gespeichert und auf dem aktuellen Stand gehalten, um Waffen bestimmten Personen zuordnen zu können. Das Waffenregister muss bis zum 31.12.2012 errichtet werden.

Daten lokaler Waffenbehörden werden zusammengeführt

Die Regelung zum Waffenregister in der EU-Waffenrichtlinie wird damit bereits zwei Jahre vor Fristablauf umgesetzt. Geführt wird das elektronische Register beim Bundesverwaltungsamt. In ihm werden die Daten der knapp 600 lokalen Waffenbehörden zusammengeführt. Neben den Daten zu Schusswaffen, Erwerbern, Besitzern und Überlassern werden auch die waffenrechtliche Erlaubnis, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote erfasst. Mit dem zentralen Waffenregister soll gewährleistet werden, dass Polizei-, Justiz- und sonstige zuständige Behörden schnell aktuelle Waffendaten abrufen können.

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