01. Juli 2008
Waffenrecht
Nachdem die zuständige Verwaltungsbehörde einem Arzt das BeisichÂführen einer Waffe bei nächtlichen Hausbesuchen mit dem Vorschlag unterÂsagte, er könne Pfefferspray zur Selbstverteidigung mitführen, erhob dieser Klage bei dem Verwaltungsgericht Arnsberg.Dieses entschied, dass der Arzt eine Pistole bei nächtlichen Hausbesuchen tragen dürfe. Der Arzt hatte vorgetragen, dass er bei Hausbesuchen schon mit Waffen bedroht worden sei und dass zu seinem Patientenkreis drogensüchÂtige und psychisch kranke Patienten gehörten, die er auch nachts besuchen müsse.