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01. Juli 2008 Bayh & Fingerle

Waffenrecht

Zulässigkeit des Beisichführens einer Waffe durch Arzt bei nächtlichem Hausbesuch

Nachdem die zuständige Verwaltungsbehörde einem Arzt das Beisich­führen einer Waffe bei nächtlichen Hausbesuchen mit dem Vorschlag unter­sagte, er könne Pfefferspray zur Selbstverteidigung mitführen, erhob dieser Klage bei dem Verwaltungsgericht Arnsberg.Dieses entschied, dass der Arzt eine Pistole bei nächtlichen Hausbesuchen tragen dürfe. Der Arzt hatte vorgetragen, dass er bei Hausbesuchen schon mit Waffen bedroht worden sei und dass zu seinem Patientenkreis drogensüch­tige und psychisch kranke Patienten gehörten, die er auch nachts besuchen müsse.

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