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12. November 2007 Bayh & Fingerle

Weihnachtsverkauf

Alle Jahre wieder Ärger wegen Öffnungszeiten

Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die verkaufsoffenen Sonntage in Berlin eingereicht. Mit der Freigabe von bis zu zehn verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr einschließlich der vier Adventssonntage verstoße der Berliner Gesetzgeber gegen die Verfassung.Mit der Aushöhlung des Sonntagsschutzes, der im Grundgesetz als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung verfassungsrechtlich verbürgt ist, verstößt der Berliner Gesetzgeber nach Auffassung der Kirchen gegen das Grundgesetz. Da Sonn- und Feiertage durch die Verfassung geschützt seien, könne die Aufhebung des Sonntagsschutzes an bis zu zehn Sonntagen im Jahr durch das Abgeordnetenhaus von Berlin keinen Bestand haben. Besonders eklatant zeige sich der Verfassungsverstoß daran, dass alle Adventssonntage für die Ladenöffnung frei gegeben werden. Daraus ergebe sich, dass im Dezember die Freigabe des Sonntags für den Handel die Regel, sein Schutz dagegen die Ausnahme sei.
Vor allem wiesen die Kirchen darauf hin, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage im unmittelbaren Zusammenhangmit der Religionsfreiheit betrachtet werden müsse. Den Kundeninteressen könne in ausreichendem Maß durch Erweiterung der Öffnungszeiten zwischen Montag und Samstag Rechnung getragen werden. Sonn- und Feiertage müssten hingegen den nötigen Freiraum für Arbeitsruhe und Muße, für Gottesdienst und familiäre Begegnung bieten, so dass die Absicht, den Schutz der Sonn- und Feiertage wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen, nicht hingenommen werden könne.

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