07. Juli 2008
Wettbewerbsrecht
Die Baumarktkette Praktiker muss nach einem Gerichtsurteil möglicherweise ihren Werbeauftritt verändern und den Spruch „20 Prozent auf alles – außer Tiernahrung“ überarbeiten. Wie das Unternehmen am 16.06.2008 mitgeteilt hat, hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde des Konzerns gegen ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts zurückgewiesen. Der Spruch der Saarbrücker Richter hatte den Slogan zu den Rabattaktionen des Unternehmens Ende 2006 als „irreführend“ bezeichnet, weil aus ihm nicht deutlich hervorgehe, dass außer Tiernahrung auch in Praktiker-Filialen angebotene Tchibo-Produkte nicht von den Rabatt-Aktionen betroffen sind. Das Urteil ist nun rechtskräftig.Das Unternehmen werde den Spruch akzeptieren, sagte ein Sprecher des Konzerns am 16.06.2008. Ob und wie der Spruch geändert oder sogar abgeschafft werden müsse, prüfe derzeit die Rechtsabteilung des Konzerns.Die Hamburger Wettbewerbszentrale hatte bereits 2004 gegen die Werbung geklagt und in zwei Instanzen Recht bekommen. Praktiker wollte mit der Beschwerde erreichen, dass sich nun der BGH mit dem Fall beschäftigt. Die Karlsruher Richter wiesen diese Beschwerde aber zurück.