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23. April 2013 RA Andreas Pitsch

Wir bauen unsere Kompetenz aus

Rechtsanwältin Schlolaut ist jetzt auch Fachanwältin für Sozialrecht

Nach erfolgreichem Abschluss des Fachanwaltslehrgangs und dem Nachweis der entsprechenden Fallzahlen hat der Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen am 19. April Frau Rechtsanwältin Schlolaut (tätig am Standort Chemnitz) die Bezeichnung „Fachanwältin für Sozialrecht“ verliehen. Damit können wir uns noch besser auf die Bedürfnisse unserer Mandanten einstellen. Für den Rechtsuchenden sind die sozialrechtlichen Vorschriften oft nicht verständlich und gleich recht nicht ihre Anwendung. Wir beraten und vertreten Sie in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten, so dem Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsrecht, dem Recht der Arbeitsförderung, ALG I und II und Sozialhilfe, Schwerbehindertenrecht, Kinder- und Jugendhilferecht sowie Bundeselterngeld und Bundeskindergeld. Das betrifft sowohl die Vertretung im Verwaltungsverfahren als auch vor den Sozialgerichten in allen Instanzen.

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