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09. August 2012 Bayh & Fingerle

Zivil- und Erbrecht

Kein Schatzfund: Geld im Kachelofen gehört zum Erbe

Da es sich nicht um einen Schatzfund handele, hat das LG Düsseldorf einen Hauseigentümer verurteilt, der Auszahlung von 145.945,95 Euro an die Klägerin als Erbin des Geldes zuzustimmen; der Beklagte hatte den Betrag in DM-Banknoten in einem Kachelofen seines Mehrfamilienhauses entdeckt.Im Jahre 2008 erwarb der Beklagte ein Mehrfamilienhaus im Düsseldorfer Stadtteil Gerresheim. Bei Renovierungsarbeiten der Wohnung im ersten Obergeschoss fand er in einem eingemauerten Kachelofen zwei verschlossene Stahlkassetten. Diese enthielten 303.700 DM in Banknoten, teilweise mit Banderolen aus den Jahren 1971 bis 1977. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaft, Frau Martha S., hatte diese Wohnung bis zu ihrem Tod im Jahre 1993 bewohnt. Ihr Ehemann und sie waren Eigentümer eines Teppichgeschäfts auf der Düsseldorfer Königsallee, das sie 1971 verkauft hatten.“Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken“, hatte die sehr vermögende Erblasserin noch kurz vor ihrem Tod gegenüber einer vom Landgericht vernommenen Zeugin geäußert. Diese Aussage und die Tatsache, dass die Banderolen des Geldes aus den 70er Jahren stammten, waren wichtige Indizien für das Landgericht. Da außer der Erblasserin nach dem Tod ihres Mannes keine weiteren Personen mit ihr in der Wohnung gelebt und auch spätere Eigentümer der Liegenschaft keine Eigentumsrechte mehr an dem Geld geltend machen, kam das Landgericht zu der Überzeugung, dass das Bargeld aus dem Eigentum der Erblasserin stammte und nicht, wie vom Beklagten behauptet, von einem unbekannten Dritten.Der Beklagte könne sich auch nicht darauf berufen, dass es sich bei den Geldkassetten um einen Schatzfund gemäß Â§ 984 BGB handele. Ein Schatzfund würde nämlich voraussetzen, dass der Eigentümer einer aufgefundenen Sache nicht mehr zu ermitteln sei. Die frühere Eigentümerin des Geldes aus dem Kachelofen sei nach der Beweisaufnahme aber gefunden: Martha S.Der Beklagte, der Finderlohn in Höhe von rund 5.000 Euro erhalten hat, kann gegen das Urteil Berufung zum OLG Düsseldorf einlegen.(Quelle: JURIS GmbH)

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