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18. Juni 2012 RA Benjamin Veyhl

Zur Vorbereitung für den Sommerurlaub: Verkehrsrechtliche Änderungen im In- und Ausland

Für die allermeisten unserer Mandanten wird der Jahresurlaub in den Sommermonaten stattfinden. Für die Autoreisenden unter unseren Mandanten seien hier kurz die wichtigsten Neuerungen verkehrsrechtlicher Vorschriften im In- und Ausland erwähnt:

1. Deutschland

Ab dem 26.06.2012 wird für jedes Kind, welches ins Ausland reist, ein eigenes Reisedokument verlangt. Nicht mehr anerkannt werden – wie in der Vergangenheit – die Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern.

2. Frankreich

Ab dem 01.07.2012 müssen sämtliche Frankreich-Reisende, welche mit ihrem Auto unterwegs sind, einen sogenannten ,,Alkohol-Schnelltest“ bei sich führen. Andernfalls droht ein Bußgeld. Die entsprechenden Geräte sind an Raststätten/Tankstellen in Frankreich (ggf. auch in Deutschland) erhältlich.

3. Österreich

Seit dem Beginn des Jahres ist die sogenannte „Rettungsgasse“ bei Stau Pflicht für Autofahrer, dass heißt bei einem Verkehrsstau ist das Fahrzeug so zu führen, dass Rettungsfahrzeuge gefahrlos vorbei fahren können. Bei einem Verstoß gegen die Pflicht der Bildung einer Rettungsgasse droht ein Bußgeld von bis zu über 2.000,00 €.

4. Spanien

Eine erstaunliche Regelung bietet das spanische Bußgeldrecht: Wer ein Bußgeld innerhalb von 15 Tagen zahlt, erhält 50 % Rabatt auf das Bußgeld. Offensichtlich benötigt der spanische Staat in Zeiten leerer Staatskassen schnelle Zahlungseingänge.

5. Italien

Eine möglicherweise gravierende Änderung bietet das italienische Verkehrsstrafrecht: Auch wenn wir davon ausgehen, dass unsere Mandanten in der Regel nicht alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen. so gilt es zu beachten, dass bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,5 Promille das Fahrzeug enteignet wird, wenn der alkoholisierte Fahrer und der Halter identisch sind. Dies gilt auch für Wohnmobile, Motorräder etc…

 Unabhängig davon wünschen wir Ihnen eine unfall- und bußgeldfreie Reisezeit.

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