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01. August 2016 Bayh & Fingerle

Gesetzgebung

Gesetzliche Neuregelungen zum Juli/August 2016

Im Juli und August 2016 traten und treten einige Neuregelungen in Kraft. Unter anderem wird ein Anreiz für gering qualifizierte Beschäftigte geschaffen, ihre Berufschancen zu verbessern. Der Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt. Das Arbeitslosengeld II wird für ein Jahr bewilligt. Und die BAföG-Sätze steigen um 7%.

Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Die Bundesregierung verbessert die Berufschancen für gering qualifizierte Beschäftigte. Ab 01.08.2016 können sie eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse bei Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit. Die Regelung ist bis zum 31.12.2020 befristet.

Neuer Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk

Ab 01.08.2016 steigt der Mindestlohn im Elektrohandwerk von 9,35 Euro auf 9,85 Euro Ost und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro West. Im Jahr 2017 wird es eine weitere Steigerung geben auf 10,40 Euro (Ost mit Berlin) und 10,65 Euro West. Ab 01.01.2018 wird dann für alle Arbeitnehmer im Elektrohandwerk ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro gelten. Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. Er geht dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro vor.

Sozialrecht wird einfacher

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig für zwölf Monate bewilligt. Ziel der Rechtsvereinfachung für die Grundsicherung ist es laut Bundesregierung, Leistungsberechtigten schneller und einfacher Klarheit über ihre Ansprüche zu geben. Die Leistungen sollen passgenau auf die persönliche Situation angewendet werden. Dazu gehört auch die individuelle Beratung. Zudem können Langzeitarbeitslose zukünftig für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben. Mehr Wohnungen können im Rahmen der Grundsicherung als angemessen bewertet werden und Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen. Hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden. All diese Regelungen gelten ab 01.08.2016.

Neuer Hilfefonds für DDR-Dopingopfer

Manche Folgen des Dopings im DDR-Sport zeigen sich erst heute. Deshalb hat die Bundesregierung den Hilfefonds für DDR-Dopingopfer neu aufgelegt. Das zweite Gesetz über Hilfe für Dopingopfer der DDR ist am 03.07.2016 in Kraft getreten.

Weniger Barrieren für behinderte Menschen

Einrichtungen des Bundes werden barrierefreier. Das gilt für Gebäude und die Ausstattung von IT-Arbeitsplätzen. Auch Informationen wird es künftig vermehrt in „Leichter Sprache“ geben. Ab 2018 müssen Bundesbehörden Bescheide auch in Leichter Sprache erläutern. Außerdem regelt das neue Gesetz die Anpassung des Behindertenbegriffs. Danach ist Behinderung das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren, die umwelt- oder einstellungsbedingt sind. Eine Schlichtungsstelle bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Das Behindertengleichstellungs-Gesetz ist am 27.07.2016 in Kraft getreten.

Weg frei für öffentliches WLAN

Anbieter von WLAN-Hotspots können künftig für Rechtsverstöße ihrer Nutzer nicht mehr haftbar gemacht werden. So unterstützt die Bundesregierung die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots. Das Gesetz ist am 27.07.2016 in Kraft getreten.

Kein Routerzwang mehr

Internet-Provider in Deutschland können ihren Kunden nicht länger vorschreiben, welche Hardware sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Der Bundestag hat einstimmig die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs beschlossen. Ab 01.08.2016  haben Nutzer freie Gerätewahl. Die Bundesregierung erhofft sich davon mehr Wettbewerb.

Mehr Meister-BAföG

Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Fachwirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, erhält ab 01.08.2016 mehr Unterstützung. Beim „Meister-BAföG“ erhöhen sich nicht nur die Fördersätze, sondern auch die Zuschussanteile. Neu ist, dass auch Bachelorabsolventen „Meister-BAföG“ erhalten können, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen. Die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG steigen monatlich für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro, für Alleinerziehende von 907 Euro auf 1.003 Euro, für Verheiratete mit einem Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro und für Verheiratete mit zwei Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro.

Höheres BAföG für Schüler und Studierende

Zum Wintersemester 2016 steigen die BAföG-Sätze um 7%. Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 735 Euro monatlich erhalten, weil auch der Wohngeldanspruch überproportional von bisher 224 Euro auf 250 Euro steigt. Das trägt den gestiegenen Mietkosten Rechnung. Durch höhere Freibeträge für das Elterneinkommen können zusätzlich etwa 110.000 Schüler und Studierende BAföG erhalten.

Fristverlängerung beim Kita-Ausbau

Die Bundesländer bekommen mehr Zeit, um die Gelder des Bundes für den Kitaausbau zu bewilligen. Darum hatten die Länder wegen der hohen Arbeitsbelastung durch die Flüchtlingslage gebeten. Die Gesetzesänderung zu den Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes ist seit 15.07.2016 in Kraft.

Mehr Schutz für Prostituierte

Erstmals gelten in Deutschland rechtliche Rahmenbedingungen für die legale Prostitution. Alle Prostitutionsstätten brauchen nun eine Erlaubnis und müssen verbindliche Mindeststandards einhalten. Das verbessert die Arbeitsbedingungen vor Ort. Bei Gesetzesverstößen müssen die Betreiber mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden und sich gesundheitlich beraten zu lassen. Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen ist rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft getreten.

Grenzüberschreitende EU-Ausschreibungen für erneuerbaren Strom

Künftig können sich auch Stromproduzenten aus EU-Mitgliedsstaaten an Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen beteiligen. Das ist dann möglich, wenn der Staat sein Energieversorgungssystem auch für deutsche Anlagen öffnet. Zudem muss der Strom aus dem Ausland in Deutschland genauso problemfrei zur Verfügung stehen wie der inländische. Die entsprechende Verordnung zur „Grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien“ ist am 15.07.2016 in Kraft getreten.  

Besserer Schutz für Kleinanleger

Die Rechte und der Schutz privater Kleinanleger werden gestärkt. Das ist der Kern des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes, das am 01.07.2016 in Kraft getreten ist.

Unterbringung in Psychiatrie reformiert

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird auf gravierende Fälle beschränkt. Bei weniger schwerwiegenden soll unverhältnismäßig lange Unterbringung vermieden werden. Um sich selbst bestätigende Routinebegutachtungen zu vermeiden, schreibt das Gesetz den Wechsel von Gutachtern vor. Es tritt am 01.08.2016 in Kraft.

Mehr Schutz für Bienen

Bienen sind für die Nahrungskette des Menschen und das Ökosystem unverzichtbar. Deshalb ist die Einfuhr und Aussaat von Saatgut für Wintergetreide nun dauerhaft untersagt, wenn es mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden (Pflanzenschutzmittel) behandelt wurde. Das schützt Bienen vor Neonikotinoid-haltigem Staub, der bei der Aussaat entstehen kann. Die Verordnung ist seit dem 23.07.2016 in Kraft.

Freiwillige Regulierung der Milchmenge

Seit dem 15.07.2016 ist die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes in Kraft. Erzeugerorganisationen und Molkereien haben seitdem die Möglichkeit, zeitlich befristet Absprachen zur Begrenzung oder Reduzierung der Milchmenge treffen.

(Quelle: Bundesregierung)

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