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29. August 2016 Bayh & Fingerle

Gesetzgebung

Neuregelungen im August und September

Im August und September gibt es eine ganze Reihe von neuen gesetzlichen Regelungen, über die die Bundesregierung informiert. Nachfolgend ein kurzer Überblick.Halogenlampen mit Reflektoren laufen ausAb 01.09.2016 gehen 230-Volt-Halogenlampen mit gerichtetem Licht (Reflektor) vom Markt. Es dürfen dann nur noch Halogen-12-Volt-Reflektoren in den Handel, die mindestens 4.000 Stunden Lebensdauer haben und im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C oder höher (B) liegen. Damit tritt die sechste Stufe der so genannten „Ökodesign-Richtlinie“ der EU in Kraft, nach welcher die besonders energieintensiven Leuchtmittel seit September 2009 schrittweise vom Markt genommen werden müssen.Schiefergas-Fracking bleibt in Deutschland verbotenFracking zur kommerziellen Förderung von Schiefergas bleibt in Deutschland bis mindestens 2021 verboten. In fünf Jahren soll der Bundestag erneut entscheiden. Erlaubt sind lediglich vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken, um die Folgen von Fracking für die Natur abschätzen zu können.Im Unterschied dazu ist für Fracking zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas ist eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.Acht neue Ausbildungsverordnungen für das neue AusbildungsjahrDamit die duale Ausbildung immer auf aktuellem Stand ist, passt das Wirtschaftsministerium die Ausbildungsregeln kontinuierlich an. Gemeinsam mit Arbeitgebern und Gwerkschaften hat es insgesamt acht Ausbildungsverordnungen überarbeitet, die zu Beginn des Ausbildungsjahres 2016 in Kraft treten.Preisbindung gilt nun auch für E-BooksDie gesetzliche Preisbindung gilt ab 01.09.2016 auch für elektronische Bücher. Sie gilt dabei für alle Buchverkäufe in Deutschland, ist demzufolge vom Sitz des Händlers unabhängig. Damit sollen Bücher auch in elektronischer Form als Kulturgut geschützt werden.Anspruch auf einfachen KontenwechselAb dem 18.09.2016 können Verbraucher schneller und einfacher als bisher zu einer anderen Bank wechseln. Die neue Bank muss die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des bisherigen Kontos übernehmen. Die bisherige Bank muss dazu dem neuen Institut und dem Kunden eine Liste der bestehenden Aufträge übermitteln. Das gilt auch bei Kontoeröffnungen im europäischen Ausland.Schutz für KulturgüterAm 06.08.2016 ist das neue Kulturgutschutzgesetz in Kraft getreten. Die Bundesregierung verfolgt mit ihm das Ziel, den illegalen Handel, vor allem mit Raubgut, zu bekämpfen und national wertvolles Kulturgut besser vor der Abwanderung ins Ausland zu schützen. Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 29.08.2016

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