03. Mai 2010
RA Frank Wiesbrock
Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei freiwilliger Offenbarung des Obliegenheitsverstoßes
Einem Insolvenzschuldner, der sich in der Wohlverhaltensphase befindet, kann die Restschuldbefreiung unter Umständen nicht versagt werden, obwohl er dem Treuhänder eine Einkommensquelle vorenthalten hat.
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