25. Februar 2021
Bayh & Fingerle
Hilfe für Corona-gebeutelte Einzelhändler
Das OLG Dresden entschied am 24.2.2021 in einem richtungsweisenden Urteil, dass die Kaltmiete für ein wegen der Corona-Maßnahmen vorübergehend geschlossenes Einzelhandelsgeschäft auf 50% anzupassen sei.
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