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08. Februar 2017 Bayh & Fingerle

Unterhalt

Kinder müssen ihren Eltern nicht in jedem Fall Unterhalt leisten
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat in einem Urteil am 04.01.2017 entschieden, dass Eltern nicht in jedem Fall Unterhaltszahlungen von ihren Kindern verlangen können.Sachverhalt: Der Vater verlangte von seiner erwachsenen Tochter Unterhalt, obwohl er selbst  jahrelang keinen Unterhalt an die damals noch bedürftige Tochter gezahlt und demzufolge deren Unterhaltsansprüche nicht erfüllt hatte. Den Kontakt zu seiner Familie hatte er nachhaltig abgebrochen.Das OLG Oldenburg hat im Ergebnis der Entscheidung eine Unterhaltsverpflichtung der Tochter verneint, weil, so die Richter, eine Unterhaltsverpflichtung des erwachsenen Kindes entfalle, wenn der bedürftige Elternteil seine eigene Unterhaltsverpflichtung früher gegenüber dem Kind gröblich vernachlässigt hat und eine Inanspruchnahme insgesamt grob unbillig erscheint.Dies sei vorliegend der Fall. Der klagende Vater habe mehr sechs Jahre gar nichts für die damals noch bedürftige Tochter gezahlt, obwohl er in der Lage gewesen wäre, ein Erwerbseinkommen zu erzielen. Er war vielmehr keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen.Außerdem habe der Vater bei der Trennung von der Mutter dieser per Einschreiben mitgeteilt, dass er von seiner alten Familie nichts mehr wissen will. Ein solcher Kontaktabbruch stelle eine weitere grobe Verfehlung gegenüber der Tochter und eine Verletzung der väterlichen Pflicht zu Beistand und Rücksicht dar.Dieser Kontaktabbruch sei auch nachhaltig gewesen. Allein die Einladung der Tochter zur Hochzeit des Vaters mit einer anderen Frau und ein einmaliger Besuch der Tochter bei einem Krankenhausaufenthalt des Vaters führten noch nicht zu einer Wiederherstellung des Eltern-Kind-Verhältnisses. Zwar stelle ein Kontaktabbruch nicht stets eine grobe Verfehlung dar, die zu einem Verlust des Unterhaltsanspruchs führe. Vorliegend komme aber neben den Kontaktabbruch noch die grobe Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind hinzu. Die Tochter habe als Kind nicht nur wirtschaftlich schlecht dagestanden, sondern  auch die emotionale Kälte des Vaters durch den Kontaktabbruch erfahren müssen.Beides zusammen führt jetzt nach der Auffassung des OLG dazu, dass die Tochter als Erwachsene nicht mehr für den Vater einstehen müsse.(nach einer Pressemitteilung des OLG Oldenburg)

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