22. April 2013
Bayh & Fingerle
Arbeitsrecht
Die Betriebsparteien dürfen bei der Bemessung von Sozialplanleistungen berücksichtigen, dass Arbeitnehmer eine vorgezogene gesetzliche Altersrente beziehen können (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.3.2013).
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