23. Februar 2013
RA Marbod Hans
Eigenbedarf des Vermieters kann auch mit Nutzung der Wohnräume zu ausschließlich beruflichen Zwecken begründet werden.
Der Fall:Bekanntlich kann ein Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.
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