RA Frank Wiesbrock
Kein Schadensersatz bei verspäteter Zustellung von Angebotunterlagen durch einen Frachtführer
Der Frachtführer, der Angebotsunterlagen verspätetet im Rahmen einer Ausschreibung zustellt, schuldet keinen Schadensersatz, wenn das Angebot keinen Zuschlag erhalten hätte.
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