27. Juni 2011
RA Nils Geissel
Die Versendung von Formularen für entgeltliche gewerbliche Einträge in nichtamtliche Firmenregister, die die Gewinnerzielungsabsicht des Versenders und die gesamte finanzielle Belastung des Empfängers verschleiern, ist wettbewerbswidrig.
In seinem Urteil vom 15.04.2011 hat das Landgericht Düsseldorf, Kammer für Handelssachen, am konkreten Beispiel eines von der GWE Informationsgesellschaft mbH an Gewerbetreiben-de versendeten Formulars entschieden, dass dieses – und somit wohl auch vergleichbare Formulare – nicht im Einklang mit geltendem Lauterkeitsrecht steht.
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Beitrag, Unternehmen