06. April 2011
RA Marbod Hans
Zur Einwendungsfrist bei einer den formellen Anforderungen nicht genügenden Nebenkostenabrechnung
Der Fall:Nebenkostenabrechnungen bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 4 Mindestvoraussetzungen ausweisen, damit sie formell korrekt sind, nämlich bei jeder einzelnen Abrechnungsposition den Gesamtbetrag, die Angabe und – wenn dies zum Verständnis der Abrechnung erforderlich ist – auch die Erläuterung des Umlageschlüssels, den auf den Mieter entfallenden anteiligen Einzelbetrag und die vom Mieter erbrachten Nebenkostenvorauszahlungen.
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