13. Februar 2011
RA Nils Geissel
Ziehen Sie nicht in einen Ort ohne DSL-Infrastruktur!
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht zur Kündigung des mit dem Telekommuni-kationsunternehmen geschlossenen Vertrages vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er in einen Ort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung der DSL-Technik zulassen (Leitzsatz aus dem Urteil des BGH vom 11.11.2010, Az. III ZR 57/10).
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Beitrag, Privatpersonen