28. Juni 2010
RA Frank Wiesbrock
Kein Ausschluss der Vorsatzanfechtung wegen fehlender Gläubiger
Eine Vorsatzanfechtung nach der Insolvenzordnung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Schuldner zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung noch keine Gläubiger hatte.
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