25. Januar 2012
Peter Bayh
Kuckuckskinder – Mutter muss biologischen Vater benennen
Der BGH hat die Rechte von Scheinvätern gestärkt, die Unterhalt für ein fremdes Kind gezahlt haben. Wurde die Vaterschaft erfolgreich angefochten und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses, muss die Mutter den Namen des Mannes nennen, der für das Kind in Frage kommt.
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Beitrag, Privatpersonen