RA Nils Geissel
Der Bundesgerichtshof zu Schenkungen, die den Vertragserben – bzw. den Schlusserben beim gemeinschaftlichen Testament – beeinträchtigen
BGH, Beschluss vom 29.11.2011, Az. IV ZR 72/11Die Klägerin macht gegenüber dem Beklagten, ihrem Bruder, Ansprüche geltend (konkret: die Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück), da ihre Position als Schlusserbin durch eine Schenkung an Ihren Bruder beeinträchtigt worden sei.
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Beitrag, Privatpersonen