RA Nils Geissel
Markenrechtsverstöße und (google-) adwords
Am 13.01.2011 hat der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 125/07) entschieden, dass kein Marken-rechtsverstoß nach Art. 5, Abs. 1, Satz 2 a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vorliegt, wenn bei einer Adwords-Werbung, nachdem zunächst eine fremde Marke als Suchwort gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber angegeben war, in der Anzeige selbst weder die fremde Mar-ke noch sonst ein Hinweis auf den Markeninhaber enthalten ist, sondern vielmehr der ange-gebene Domainname auf die tatsächliche betriebliche Herkunft hinweist.
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