18. Januar 2010
Bayh & Fingerle
Neues Erbrecht ist in Kraft getreten
Seit dem 01.01.2010 gilt ein neues Erbrecht. Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, wurde vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe, modernisiert. Der Deutsche Bundestag hatte die Änderungen im Juli 2009 mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der Linken verabschiedet.
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