27. Juli 2009
RA Frank Wiesbrock
Rechtmäßigkeit der so genannten „Praxisgebühr‟
In seiner Entscheidung vom 25.06.2009, B3KR3/08 R, hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Umgangssprachlich als „Praxisgebühr‟ bezeichnete vierteljährliche Zuzahlung von 10,00 € für den Arztbesuch bei gesetzlich Versicherten nicht verfassungswidrig ist.
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